Zoll – Reisefreimengen im Zeitalter des Freihandelabkommen mit Japan 🎌

Immer wieder kommt die Frage auf, was und wie viel darf ich von Japan nach Deutschland einführen. Das gleiche natürlich in die andere Richtung was nach Japan mitgebracht werden darf. Man möchte ja keinen Ärger bei der Einreise mit dem Zoll haben.

Seit dem 01.02.2019 ist das Freihandelsabkommen mit Japan in Kraft. Aber was bedeutet das für den normalen Reisenden? Es ändert sich schlicht Nichts, da das Abkommen zwischen der EU und Japan für Gewerbetreibende ist. Also uns Privatpersonen nicht betrifft.

Generell kann man das Abkommen auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Nachlesen:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/JEFTA/faq-freihandelsabkommen-eu-japan.html

Allerdings beziehen sich alle Informationen auf die Wirtschaft und nicht auf Privatpersonen die zB ein paar Waren im Japan Urlaub gekauft haben und dann in die EU einführen möchten.

Seit einiger Zeit gibt es eine App des Zoll, die es jedem Reisenden super einfach macht heraus zu finden was er mit bringen darf und was nicht. Und wenn er es mit nach Deutschland bringt was es ihn an Kostet wenn die Freimenge überschrittten wird. Die App gibt es für Android und iOS Geräte im jeweiligen App Store. Eine Bescheibung findet man auf der Seite des Bundesministerium der Finanzen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/Zoll-Reise-App/zoll-reise-app.html

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