Vor einem längeren Zeitraum in Japan habe ich mir Gedanken zur Krankenversicherung gemacht. Was ist die günstigste Variante um auch in Japan vernünftig versichert zu sein.
Die meisten Kreditkarten haben im Leistungsumfang auch eine Auslandsreise Krankenversicherung enthalten. Allerdings sind diese meistens auf 90 Tage im Ausland begrenzt. Also keine Möglichkeit für eine lange Aufenthalt.
Krankenversicherungen bieten aber auch die Möglichkeit sich bei einer deutschen Versicherung für Japan zu versichern. Ein entsprechendes Angebot kann man sich schnell auf der Webseite zusammen klicken.
Zum Beispiel bei der UKV gibt es die Möglichkeit sich in verschiedenen Varianten für den Aufenthalt zu versichern:
Bedeutet für unseren Fall Kosten von ca. 900€ wenn man so versichert sein möchte wie in Deutschland. Also in der Zeit „ganz normal“ zum Arzt gehen möchte.
Eine andere Variante wäre es, eine reine Versicherung für den Notfall ab zu schließen. Also nur bei Unfall oder Krankheit zum Arzt gehen zu können.
Dazu besteht bei meiner Kreditkarte die Möglichkeit die Auslandsreise Krankenversicherung zu verlängern. Hier werden dann alle Tage die über die 90 Tage hinaus gehen berechnet. Hier kommen wir bei zwei Erwachsenen plus ein Säugling auf rund 450€ für ca. 4 Monate.
Nun gibt es noch die Möglichkeit, die ersten Tage sich auf die Auslandsreise Krankenversicherung der Kreditkarte zu vertrauen.
Dann in Japan den Wohnsitz für die Zeit anmelden. Hier besteht dann auch direkt die Möglichkeit sich in die staatliche japanische Krankenversicherung aufnehmen zu lassen. Diese trägt bei einem Arzt euch 80% der Kosten. Die restlichen 20% der Behandlungskosten sind dann beim Arzt direkt zu bezahlen.
In Japan ist auch die staatliche Krankenversicherung nicht für jeden kostenfrei. Für ca. 4 Monte werden hier umgerechnet ca. 200€ fällig. Wenn am diesen Beitrag bezahlt hat, ist an zumindest recht gut in Japan abgesichert. Für den Säugling fallen bei einem Kinderarzt Besuch nicht die 20% Rest kosten an. Für Kinder besteht kein Eigenanteil bei der staatlichen Krankenversicherung.
Bedeutet unser Kind erhält in der Zeit in Japan ganz normal seine U-Untersuchung und Impfungen nach dem japanischen Impfplan. Dieser ist bis auf die Zeitabstände gleich dem deutschen Impfplan für Säuglinge.
Da wir davon ausgehen, dass bei uns Erwachsenen keine großen Arztbesuche und Behandlungen anstehen haben wir uns für diese Variante entschieden. Diese ist aber nur mit angemeldetem Wohnsitz für den Aufenthalt möglich (also mindestens 3 Monate in Japan).
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