Im November haben wir uns entschlossen in Deutschland auf dem Standesamt zu Heiraten. Aber geht das so einfach? Natürlich nicht, da eine ganze Menge Dokumente im Vorfeld zusammengestellt werden müssen.
Was wird alles aus Japan benötigt:
- eine Geburtsurkunde
- eine Heiratsfähigkeitsbescheinigung
in dieser Bescheinigung muss der bestätigt werden das die Frau den Mann in Deutschland heiraten darf. Hier muss der Name des deutschen Partners genannt sein! Ohne dass der Name im Dokument steht, wird es vom Standesamt nicht akzeptiert. Es reicht hier keine Ledigkeitsbescheinigung aus Japan! - ein Auszug aus dem Familienregister
hier werden die Eltern und die Großeltern mit allen Daten aufgelistet - und zum Termin der Anmeldung und zum Termin der Hochzeit im Standesamt der Reisepass / Ausweis (ein Aufenthaltstitel reicht nicht aus)
Unter folgendem Link findet ihr eine Beschreibung auf japanisch was alles benötigt wird: https://japan.diplo.de/ja-ja/service/ehej/901050
Und da ihr auf einem deutschen Standesamt heiratet muss das ganze natürlich übersetzt werden. Aber nicht von irgendeinem Übersetzungsbüro, sondern von einem vom Gericht bemächtigten Übersetzer.
Es gibt zwar auch in Düsseldorf eine ganze Reihe von Übersetzungsbüros die auch Unterlagen für deutsche Behörden übersetzten dürfen und auch einen entsprechenden Stempel haben, aber diese sind meinst auf Dokumente aus der Wirtschaft spezialisiert. Somit sind dort die Preise auch sehr hoch.
Also habe ich mir die Liste der Übersetzter für Japanisch beim Amtsgericht Düsseldorf besorgt und einen dieser Übersetzer angeschrieben. Und siehe da, er hatte Zeit und konnte uns die ganzen Dokumente innerhalb von einer Woche übersetzten incl. dem geforderten Stempel auf den ganzen Unterlagen. Und die Rechnung des Übersetzers lag bei ¼ des Preises der Übersetzungsbüros.
Und wenn alles aus Japan übersetzt ist, kann es mit den deutschen Unterlagen zum Amt gehen und der Termin gemacht werden.
Was braucht der deutsche Partner alles:
- ein Ausweis oder Reisepass
- eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung
die Bescheinigung darf nicht älter als 14 Tage sein - Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- und wenn ihr geschieden seit auch darüber eine Bescheinigung
heiratet ihr allerdings in eurem Geburtsort, hat das Standesamt alle Daten für den deutschen Partner vorliegen. Bei mir reichte dann der Personalausweis bei der Terminvereinbarung auf dem Standesamt.
Also nehmt euch Zeit für die Hochzeit um die ganzen Unterlagen zu besorgen und übersetzen zu lassen. Besonders da ein Teil der Unterlagen nur persönlich oder von einer Person mit Vollmacht in Japan auf dem Amt ausgestellt werden kann!
Damit die Ehe dann auch in Japan anerkannt und eingetragen werde kann, nicht vergessen im Standesamt eine Internationale Eheurkunde ausstellen lassen. Mit der könnt ihr dann im japanischen Konsulat oder der Botschaft die Ehe in Japan eintragen lassen.
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